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Was ist eine "Kurzfristige Beschäftigung"?
Im Gesetz (SGB
IV §8 Abs.1 Nr.1) gibt es nur geringfügig Beschäftigte
und man unterscheidet diese nach der Geringfügigkeit des Arbeitsentgelt
oder nach der Geringfügigkeit der Beschäftigungsdauer.
Eine sogenannte "Kurzfristige Beschäftigung" (max.
3 Monate im Kalenderjahr oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) ist
geringfügig aufgrund der Beschäftigungsdauer und ein sogenannter
"Minijob maximal 538€" ist geringfügig aufgrund
des Arbeitsentgelt.
Es gibt 3 verschiedene Abrechnungsarten
für eine geringfügige Beschäftigung siehe
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