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Neue Formulare für
die Minijobabrechnung 2023 sind lieferbar:
Nachstehende Änderungen für 2023 haben wir in den Lohnabrechnungsformularen
eingearbeitet:
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist am 1. Oktober 2022 von
450 auf 520 Euro im Monat gestiegen.
Der Mindestlohn ist am 1. Oktober 2022 auf 12,00€ gestiegen.
Die Insolvenzumlage Umlage beträgt ab 01.01.2023 = 0,06
Prozent (bisher 0,09 %.
Die U1 Umlage ab 01.01.2023 = 1,1 Prozent (bisher
0,9 %)
Die U2 Umlage ab 01.01.2023 = 0,24 Prozent (bisher
0,29 %
Alle anderen Grenzen bleiben unverändert.
Überblick:
Alle Rechtliche Änderungen ab 2011
Sie möchten
Minijobber beschäftigen und abrechnen?
Mit unseren Formularen für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher!
Alle Lohnabrechnungen mit täglichem
Arbeitszeitnachweis
(gem.
Mindestlohngesetz §17, Abs. 1)
Nachstehende Formulare für
520-€-Minijobber 2023 sind lieferbar:
(Erläuterungen
erhalten Sie durch Klicken auf die nachstehenden Formulare)
Einzelformulare
Papier-Formulare |
PDF-Formulare |
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Abrechnungssysteme
Excel-
Formularprogramm (Excel-Arbeitsmappe) |
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Warum werden spezielle Lohnunterlagen
für "Minijobber" benötigt?
Im Vergleich zu "Vollzeit" Arbeitsverhältnissen erfordert
die Beschäftigung von "Minijobbern" eine zusätzliche
Aufzeichnungspflicht und den Nachweis über die Abgabe von Erklärungen
des Beschäftigten. Die Erfassung dieser Daten und die Nachweisung
für die Sozialversicherungsprüfung wird mit unseren Formularen
vorgenommen. (Beitragsverfahrensverordnung
– BVV §8 Entgeltunterlagen)
- Unsere Lohnabrechnung enthält alle
gesetzlichen Verpflichtungen, berechnet den Aushilfslohn, quittiert
die Auszahlung und kann anschließend als prüfungssicherer
Beleg in einem Buchhaltungs- oder Lohnprogramm weiterverarbeitet
werden.
- Unser Arbeitsvertrag wird benötigt
für längerfristige (über 4 Wochen) oder befristete Arbeitsverhältnisse.
(Niederschrift
der Arbeitsbedingungen)
- In unserem Lohnkonto wird der Lohn und die
abzuführenden Pauschalabgaben berechnet, erfasst und ist
empfehlenswert um der Sozialversicherungsprüfung die gezahlten
Aushilfslöhne und Pauschalabgaben übersichtlich nachzuweisen.
Unterscheiden Sie zwei Beschäftigungsarten, erfahren Sie
mehr unter:
- 520-Euro-Minijob
- Kurzfristig
Beschäftigte und Sonderform Kurzfristig
Beschäftigte bis 520€/Monat
Papierformulare, PDF- und
Excel-Formularprogramme erhalten Sie mit unserem PDF-Bestellfomular
Download: "PDF-Bestellformular"
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