Minijob Monatslohnabrechnung

Telefonnummer:
Telefon:..069 17 32 64 32

Neue Formulare für die Minijobabrechnung 2023 sind lieferbar:

Nachstehende Änderungen für 2023 haben wir in den Lohnabrechnungsformularen eingearbeitet:
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist am 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro im Monat gestiegen.
Der Mindestlohn ist am 1. Oktober 2022 auf 12,00€ gestiegen.

Die Insolvenzumlage Umlage beträgt ab 01.01.2023 = 0,06 Prozent (bisher 0,09 %.
Die U1 Umlage ab 01.01.2023 = 1,1 Prozent (bisher 0,9 %)
Die U2 Umlage ab 01.01.2023 = 0,24 Prozent (bisher 0,29 %
Alle anderen Grenzen bleiben unverändert.

Überblick: Alle Rechtliche Änderungen ab 2011

Sie möchten Minijobber beschäftigen und abrechnen?
Mit unseren Formularen für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher!
Alle Lohnabrechnungen mit täglichem Arbeitszeitnachweis
(gem. Mindestlohngesetz §17, Abs. 1)


Nachstehende Formulare für 520-€-Minijobber 2023 sind lieferbar:
(Erläuterungen erhalten Sie durch Klicken auf die nachstehenden Formulare)

Einzelformulare

Papier-Formulare
PDF-Formulare

Abrechnungssysteme

Excel- Formularprogramm (Excel-Arbeitsmappe)

mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Lohnkonto
(alles in einer Arbeitsmappe, Formulardaten müssen nicht wiederholt eingegeben werden)

Warum werden spezielle Lohnunterlagen für "Minijobber" benötigt?
Im Vergleich zu "Vollzeit" Arbeitsverhältnissen erfordert die Beschäftigung von "Minijobbern" eine zusätzliche Aufzeichnungspflicht und den Nachweis über die Abgabe von Erklärungen des Beschäftigten. Die Erfassung dieser Daten und die Nachweisung für die Sozialversicherungsprüfung wird mit unseren Formularen vorgenommen. (Beitragsverfahrensverordnung – BVV §8 Entgeltunterlagen)

  • Unsere Lohnabrechnung enthält alle gesetzlichen Verpflichtungen, berechnet den Aushilfslohn, quittiert die Auszahlung und kann anschließend als prüfungssicherer Beleg in einem Buchhaltungs- oder Lohnprogramm weiterverarbeitet werden.
  • Unser Arbeitsvertrag wird benötigt für längerfristige (über 4 Wochen) oder befristete Arbeitsverhältnisse.
    (Niederschrift der Arbeitsbedingungen)
  • In unserem Lohnkonto wird der Lohn und die abzuführenden Pauschalabgaben berechnet, erfasst und ist empfehlenswert um der Sozialversicherungsprüfung die gezahlten Aushilfslöhne und Pauschalabgaben übersichtlich nachzuweisen.

Unterscheiden Sie zwei Beschäftigungsarten, erfahren Sie mehr unter:

  1. 520-Euro-Minijob
  2. Kurzfristig Beschäftigte und Sonderform Kurzfristig Beschäftigte bis 520€/Monat

Papierformulare, PDF- und Excel-Formularprogramme erhalten Sie mit unserem PDF-Bestellfomular

Download: "PDF-Bestellformular"

Verlag Gottwald  → Telefon 069 17 32 64 32FAX 032 2231 88881
mail@verlaggottwald.de