Minijob Formulare

Was ist eine "Kurzfristige Beschäftigung"?
Im Gesetz (SGB IV §8 Abs.1 Nr.1) gibt es nur geringfügig Beschäftigte und man unterscheidet diese nach der Geringfügigkeit des Arbeitsentgelt oder nach der Geringfügigkeit der Beschäftigungsdauer.
Eine sogenannte "Kurzfristige Beschäftigung" (max. 3 Monate im Kalenderjahr oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) ist geringfügig aufgrund der Beschäftigungsdauer und ein sogenannter "Minijob maximal 538€" ist geringfügig aufgrund des Arbeitsentgelt.
E
s gibt 3 verschiedene Abrechnungsarten für eine geringfügige Beschäftigung siehe nachstehende Grafik:



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